Die FREIEN WÄHLER Bayern setzen sich für mehr Rechtssicherheit, echten Vertrauensschutz und faire Regeln bei Erschließungsbeiträgen ein.
Seit Jahrzehnten wohnen die Menschen an ihrer Straße – und plötzlich sollen sie zehntausende Euro bezahlen. Das ist nicht fair.
Auch wenn die Straßenausbaubeiträge (STRABS) in Bayern auf Initiative der FREIEN WÄHLER bereits 2018 abgeschafft wurden, drohen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin hohe Belastungen durch sogenannte Erschließungsbeiträge (STREBS, Straßenerschließungsbeiträge). Besonders betroffen sind Eigentümer von Grundstücken an Straßen, die seit Jahrzehnten bestehen und genutzt werden und an denen Baumaßnahmen vorgenommen wurden. Denn erst durch solche Maßnahmen kann gegebenenfalls die endgültige Fertigstellung einer Straße erfolgen, wodurch eine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen überhaupt erst möglich wird. Dadurch geraten auch bei langjährig bestehenden Straßen deren rechtlicher Status und die Beitragspflicht plötzlich wieder in den Fokus.
Für uns ist klar:
Wer jahrzehntelang an einer Straße lebt, darf nicht plötzlich mit Forderungen in fünfstelliger Höhe konfrontiert werden.
Die drei wichtigsten Fragen und Antworten
1. Worum geht es überhaupt?
Nach geltendem Recht können Grundstückseigentümer für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsstraße herangezogen werden. Die Anwohner tragen dabei regelmäßig bis zu 90 Prozent der Kosten.
Grundsätzlich ist das nachvollziehbar: Erst durch die Erschließung wird ein Grundstück bebaubar.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn Straßen seit Jahrzehnten existieren, von den Bürgern genutzt werden und dennoch als rechtlich nicht endgültig hergestellt eingestuft werden. Dann können Erschließungsbeiträge auch nach vielen Jahrzehnten noch erhoben werden.
2. Was ist das Problem?
Seit dem Jahr 2021 (Regelung seit 2016, Übergangsfrist bis 2021) gilt in Bayern eine wichtige Schutzregelung: Liegen zwischen Beginn und Abschluss einer Erschließungsmaßnahme mehr als 25 Jahre, dürfen grundsätzlich keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.
Diese Regelung beruht auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Doch genau dieser Schutz droht zunehmend ausgehebelt zu werden. Manche Kommunen argumentieren, eine Straße sei früher lediglich als „Provisorium“ angelegt worden. Dadurch soll die 25-Jahres-Regelung umgangen werden.
Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar. Sie wohnen oftmals seit Jahrzehnten an einer funktionsfähigen Straße.
3. Was fordern die FREIEN WÄHLER Bayern?
Die FREIEN WÄHLER Bayern fordern eine gesetzliche Klarstellung im Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG).
Damit die bestehende 25-Jahres-Regelung ihren Zweck erfüllen kann, muss als Beginn der erstmaligen Herstellung der Zeitpunkt gelten, an dem die Straße ihre Erschließungsfunktion erfüllt und ein Grundstück überhaupt erst bebaubar macht.
Die Frist muss mit dem Zeitpunkt beginnen, ab dem Bürger auf die Erschließung ihrer Straße vertrauen dürfen.
Unsere Forderungen:
- Mehr Rechtssicherheit für Grundstückseigentümer
- Echter Vertrauensschutz statt juristischer Spitzfindigkeiten
- Keine nachträglichen Belastungen nach mehr als 25 Jahren
- Weniger Streit zwischen Gemeinden und Bürgern
- Schutz von Eigentum und Lebensleistung
- Klare gesetzliche Definition des Beginns der erstmaligen Herstellung
Erst STRABS abgeschafft – jetzt Rechtssicherheit bei STREBS schaffen!
Die FREIEN WÄHLER Bayern haben bereits bei den Straßenausbaubeiträgen (STRABS) gezeigt, dass sie an der Seite der Bürger stehen. Auf Druck der FREIEN WÄHLER wurden die Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Damit wurden viele Eigentümer vor erheblichen finanziellen Belastungen geschützt. Heute droht eine ähnliche Entwicklung bei den Erschließungsbeiträgen (STREBS). Immer häufiger werden jahrzehntealte Straßen nachträglich anders bewertet – mit teilweise erheblichen finanziellen Folgen für die Anwohner.
Deshalb gilt für uns: Erst STRABS abgeschafft – jetzt Rechtssicherheit bei STREBS schaffen!
Wenn die Straße plötzlich doch nicht fertig sein soll ...
Für viele Betroffene beginnt das Problem mit einem Schreiben ihrer Gemeinde. Darin erfahren sie, dass eine Straße, die seit Jahrzehnten genutzt wird, plötzlich als nicht endgültig hergestellt gelten soll. Statt einer normalen Sanierung wird die Maßnahme rechtlich als erstmalige Herstellung eingestuft.
Die Folge: Forderungen in Höhe von mehreren Tausend oder sogar Zehntausenden Euro. Für viele Familien stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
++ Beispiele aus der Praxis
Bad Berneck: Mehr als 17.000 Euro Forderung je Anwohner
In Bad Berneck (Landkreis Bayreuth) sollten Anwohner für die endgültige Herstellung ihrer Straße aufkommen. Für einzelne Grundstückseigentümer standen Forderungen von mehr als 17.000 Euro im Raum. Viele Betroffene konnten nicht nachvollziehen, warum sie Jahrzehnte nach dem Hausbau und nach jahrzehntelanger Nutzung ihrer Straße plötzlich noch als nicht erschlossen gelten sollten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gab mehreren Klägern schließlich Recht.
Balzhausen: 400.000 Euro Belastung für eine Wohnstraße
Besonders drastisch ist ein Fall aus Balzhausen im Landkreis Günzburg. Dort sollen Anwohner einer mehr als 50 Jahre alten Straße insgesamt rund 400.000 Euro Erschließungsbeiträge zahlen. Grund dafür ist die Einstufung der Straße als früheres Provisorium. Für die betroffenen Familien geht es um Summen, die häufig nicht aus laufendem Einkommen finanziert werden können. Ein Betroffener befürchtet laut BR24 sogar, sein Haus verkaufen zu müssen. Viele Bürger fühlen sich deshalb von Politik und Verwaltung im Stich gelassen.
Vertrauensschutz darf kein leeres Versprechen sein
Wer ein Haus kauft, baut oder erbt, muss sich auf klare und verlässliche Regeln verlassen können. Wenn Bürger nach Jahrzehnten plötzlich mit hohen Forderungen konfrontiert werden, geht Vertrauen in staatliches Handeln verloren. Genau deshalb wurde die 25-Jahres-Regelung eingeführt. Sie darf nicht durch nachträgliche Umdeutungen ausgehebelt werden.
Die FREIEN WÄHLER Bayern bleiben dran
Die FREIEN WÄHLER Bayern haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft und setzen sich nun für eine klare gesetzliche Regelung bei Erschließungsbeiträgen ein. Wer mehr als 25 Jahre lang keine Beiträge erhebt, darf Bürger nicht Jahrzehnte später zur Kasse bitten. Deshalb setzen wir uns für eine gesetzliche Klarstellung im Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ein.
Auf ihrer Landesversammlung am 9. Mai 2026 haben die FREIEN WÄHLER Bayern eine Resolution für mehr Rechtssicherheit bei Erschließungsbeiträgen beschlossen. Die vollständige Resolution finden Sie HIER.
Erst STRABS abgeschafft – jetzt Rechtssicherheit bei STREBS schaffen! Für mehr Rechtssicherheit. Für mehr Fairness. Für mehr Vertrauen zwischen Bürgern und Staat.
Weiterführende Informationen und Quellen:
Praxisbeispiele:
- Bad Berneck (Landkreis Bayreuth): BR24: „Gericht: Anwohner müssen nicht für Straßenerschließung zahlen“, 29.03.2024.
- Bad Berneck (Landkreis Bayreuth): Nordbayerischer Kurier, „Bad Berneck: Anwohner gewinnen Klage gegen die Stadt“, 28.03.2024; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 29.02.2024 (Az. B 4 K 21.395).
- Balzhausen (Landkreis Günzburg): BR24/Kontrovers: „Existenz bedroht wegen Straßensanierung?“, 10.10.2024.
Hintergrund und Rechtslage:
- Kommunalabgabengesetz Bayern (KAG)
- Art. 5a Abs. 7 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (25-Jahres-Regelung)
- Baugesetzbuch (BauGB): §§ 33 bis 35 BauGB (gesicherte Erschließung als Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks)
Zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (STRABS):