Die Straßenausbaubeiträge (Strabs) sind rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.

25.02.2019
Die Straßenausbaubeiträge sind abgeschafft! Das Wichtigste dazu

Dank der FREIEN WÄHLER sind die Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Bayern abgeschafft! Städte und Gemeinden erhalten ab diesem Jahr 100 Millionen Euro vom Freistaat, um die entfallenen Beiträge zu kompensieren.

  • Dank der FREIEN WÄHLER sind die Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Bayern endlich abgeschafft.
     
  • Durch den Koalitionsvertrag wird auch die Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen für Kommunen planungssicher für die Zukunft geregelt.
     
  • Für die Kompensation der entfallenden Straßenausbaubeiträge werden für Städte und Gemeinden mit Straßenausbaubeitragssatzung, welche auch tatsächlich vollzogen wurden, in diesem Jahr (2019) 100 Millionen Euro vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt.
     
  • Es können keine Erschließungsbeiträge für Altstraßen (Strebs) mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage mind. 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt damit die vorgesehene 25-Jahres-Frist.
     
  • Ab 2020 sind es 150 Millionen Euro für alle Kommunen als zweckgebundene Pauschalen, die zur Verfügung gestellt werden, wodurch auch die fiktive Ersterschließung abgegolten wird.
     
  • Gerade das Thema der Ersterschließung alter Straßen (Strebs) ist unmittelbar mit Ende der Koalitionsverhandlungen aufgegriffen worden. Bereits Anfang November 2018 hat das Staatsministerium des Innern und für Integration klarstellend darauf hingewiesen, dass Gemeinden nicht verpflichtet sind, bei Straßen, die älter als 25 Jahre sind und die noch nicht erstmalig hergestellt sind, zwingend technische Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen. Vielmehr haben die Gemeinden insoweit mehrere Handlungsmöglichkeiten.
     
  • So sind Gemeinden nicht zwingend verpflichtet, noch nicht erstmalig hergestellte Straßen bis zum 1. April 2021 technisch fertigzustellen. Gemeinde und Bürgermeister können das frei entscheiden.
     
  • Daneben wird ein Härtefallfonds in Höhe von 50 Mio. im Jahr 2019 aufgelegt werden. Damit können Härtefälle für die Zeit ab 1. Januar 2014 abgefedert werden. Die Entscheidung darüber trifft eine noch einzusetzende (Härtefall-) Kommission. Die konkrete Ausgestaltung und Festsetzung der Härtefallkriterien muss allerdings erst bestimmt werden. Spätestens im Frühjahr 2019 werden zu der konkreten Umsetzung der Vereinbarungen weitergehend Informationen folgen können.