12.10.2021
Tweet auf Account von Hubert Aiwanger am Wahltag war keine Ordnungswidrigkeit - Bundeswahlleiter leitet kein Verfahren ein

Nach einer Mitteilung des Bundeswahlleiters vom Dienstag steht fest, dass es zu keinem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren im Falle des Tweets vom Wahltag gegen Hubert Aiwanger kommt.

München. Nach Prüfung des Vorgangs wird begründet, dass der Tweet am Wahltag auf dem Twitter-Profil von Hubert Aiwanger nicht bußgeldbewährt ist. Bei den weiterverbreiteten Zahlen, die nur wenige Minuten auf dem Account standen, handelte es sich überdies nicht um Zahlen einer Nachwahlbefragung. Die Herkunft des Zahlenmaterials wurde vom Bundeswahlleiter überprüft. Damit bestätigt sich die Aussage von Hubert Aiwanger, der nach den Angriffen auf seine Person geäußert hat, dass kein Rechtsverstoß begangen wurde.

Susann Enders, Generalsekretärin FREIE WÄHLER Bayern, stellt klar: „Hubert Aiwanger wurde zu Unrecht verdächtigt und öffentlich angegriffen, jetzt müssen diejenigen Personen Konsequenzen ziehen, die Aiwanger angegriffen haben. Der Tweet war keine Veröffentlichung sogenannter ,exit polls‘, was Aiwanger bereits frühzeitig mitgeteilt hat. Die Vorverurteilungen und Rufschädigungen durch politische Mitbewerber wie durch den SPD-Vorsitzenden von Brunn sind zu verurteilen und ein Tiefpunkt politischer Kultur. Wer wiederholt haltlose Sachverhalte unterstellt und willkürlich Rücktritte fordert, schadet der Demokratie und muss nun selbst die Konsequenzen ziehen, sich bei Herrn Aiwanger zu entschuldigen und selbst zurücktreten.“  


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