14.06.2018
Landtag beschließt Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - Geschäftsgrundlage für Volksbegehren entfällt

Die Straßenausbaubeiträge in Bayern werden endlich abgeschafft und mit der Annahme des Gesetzes im Landtag entfällt die Geschäftsgrundlage für das Volksbegehren.

Die FREIEN WÄHLER freuen sich gemeinsam mit den das Volksbegehren tragenden Verbänden und Bürgerinitiativen, dass die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 endlich abgeschafft sind.

Aber: Sowohl die Ersatzfinanzierung für die Kommunen als auch die von der Staatsregierung vorgelegten Regelungen für bereits ergangene Bescheide & Vorabbescheide sind noch äußerst unbefriedigend!

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist es aus unserer Sicht immer noch notwendig, dass die Staatsregierung Planungs- und Rechtssicherheit für die Kommunen und die Bürger herstellt.
Die jahrelange Diskussion um die Straßenausbaubeiträge hatte schließlich großen Ärger in den Kommunen verursacht und es darf nicht so weitergehen!
Unser Volksbegehren - mit rund 340.000 Unterschriften in wenigen Wochen - hat die Trendwende eingeleitet. Leider bleibt die Staatsregierung jetzt bei der Abschaffung auf halbem Weg und hinter unseren im Landtag eingebrachten Forderungen zurück!

In unseren parlamentarischen Initiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben wir eine Alternativfinanzierung für die Kommunen - egal ob sie eine Satzung hatten oder nicht! - von mindestens 150 Millionen Euro jährlich gefordert und uns für die Rückerstattung von bereits bezahlten Straßenausbaubeiträgen bis 1. Januar 2014 ausgesprochen.
Mit diesem Stichtag wollen wir die bestehende Rechtsunsicherheit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen beenden und so zum Rechtsfrieden beitragen.
Viele laufende Rechtsstreitigkeiten wären damit erledigt. Der „von oben“ in die Kommunen hineingetragene Druck (Haushaltsgenehmigung teilweise nur bei Erlass und Anwendung einer Straßenausbaubeitragssatzung) war Ursache vieler teils sehr hoher Beitragsbescheide an Straßenanlieger.
Eine Rückerstattung bis 1. Januar 2014 würde auch hier viele Ungerechtigkeiten und Rechtsstreitigkeiten beseitigen und wäre eine teilweise Wiedergutmachung staatlicher Maßnahmen auch gegen Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte.

Genau für diese Ziele kämpfen wir weiter und wollen nach der Landtagswahl im Herbst weitere Verbesserungen durchsetzen, zu denen die CSU jetzt nicht bereit ist.
Eine stärkere Unterstützung durch die kommunalen Spitzenverbände bei der Einforderung staatlicher Mittel für die Kommunen und damit für die Bürger wäre wünschenswert.
Es ist untragbar, dass die Bürgermeister heute noch nicht wissen, ob, in welcher Höhe und für wen es ab 2019 staatliche Mittel für den Straßenausbau gibt!

Konkret heißt das: Wir FREIE WÄHLER kritisieren an dem von der CSU-Fraktion vorgelegten und vom Landtag verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge,

  1. dass er keine Regelungen für die zukünftige Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen vorsieht.
  2. dass lediglich Bescheide, die nach dem 01.01.2018 verschickt wurden, aufgehoben werden.
  3. dass die Regelungen zu Vorauszahlungsbescheiden höchst ungerecht und willkürlich sind. 
  4. dass Kritik auch von Städtetag und Gemeindetag am Gesetzentwurf der CSU unberücksichtigt geblieben sind: Ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Festsetzung des Beitragsbescheids entspricht nicht der Systematik des Beitragsrechts und führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten.

Wir FREIEN WÄHLER haben in unserem Volksbegehren immer auf die Beendigung der Maßnahme als konkreten Zeitpunkt abgestellt. Wir wollen, dass der Bürger für nach dem 01.01.2018 noch nicht fertiggestellte Maßnahmen auch nicht zur Kasse gebeten werden darf.
Zwar kann das Volksbegehren nicht weiter aufrechterhalten werden, um diesen Aspekt noch durchzusetzen, da die Grundlage des Begehrens – also die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – bereits erreicht wurde, aber unsere Landtagsfraktion wird sich, wie angekündigt, insbesondere in der kommenden Legislaturperiode ab Herbst weiter für die benannten Korrekturen einsetzen.

Verantwortung übernehmen heißt für uns, auch konkrete Position zu beziehen und die Regelungen beim Namen zu nennen!
Daher hoffen wir, dass auch Sie uns weiterhin dabei unterstützen, eine für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger gerechtere Lösung im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu finden. Wir sind noch nicht am Ziel!