Hubert Aiwanger: "Netzbetreiber erfüllen die Auflagen in Bayern nicht!"

23.01.2023
Mobilfunk-Netzbetreiber erfüllen Auflagen nicht. Aiwanger: „Bundesnetzagentur muss Strafzahlungen prüfen!“

Die Mobilfunk-Versorgung entlang der meisten Bahnstrecken und Bundesstraßen muss seit dem 31. Dezember 2022 mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde erfolgen. Als einziges Bundesland misst Bayern in regelmäßigen Abständen nach, ob die Netzbetreiber Telekom, Telefonica und Vodafone ihre Auflagen erfüllen. Das ist zum wiederholten Mal nicht der Fall. Eine Einordnung von Hubert Aiwanger, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Bayern und Bayerischer Wirtschaftsminister.

München. Hubert Aiwanger: "Die Netzbetreiber erfüllen die Auflagen im Freistaat nicht. Unsere Zahlen lügen nicht. Entlang der Bundesstraßen und Bahnstrecken sendet an rund 98 bzw. 96 Prozent der kontrollierten Abschnitte zwar mindestens ein Betreiber mit 100 Mbit pro Sekunde. Dieses Zusammenrechnen nutzt aber den Kunden nichts, weil kein Betreiber flächendeckend und durchgehend liefert und niemand drei unterschiedliche SIM-Karten im Gerät hat."

"Was bleibt, ist ein Flickenteppich. Sofern es keine rechtlichen und tatsächlichen Hinderungsgründe für den Ausbau gab, wären die gesetzlichen Auflagen zum zweiten Mal hintereinander nicht erfüllt. Spätestens jetzt muss die Bundesnetzagentur auch Strafzahlungen gegenüber den Netzbetreibern prüfen. Im Telekommunikationsgesetz ist diese Konsequenz ausdrücklich vorgesehen", so Aiwanger. 

Und weiter: „Die aktuellen Messvorgaben machen keinen Sinn. Ein guter Netzempfang draußen am Zug nutzt den Kunden nicht. Wichtig ist doch, was im Zug ankommt. In Zukunft müssen die technischen Vorgaben in einem öffentlichen Verfahren festgelegt werden und nicht wie bisher hinter verschlossenen Türen."

Die Bundesnetzagentur betreibt Schön-Rechnerei, wenn sie mit der neuen ‚Anrechnungsklausel‘ den Ausbau aller Netzbetreiber zusammenrechnet: „Wird ein Abschnitt von einem Netzbetreiber versorgt, gilt die Auflage als erfüllt. Das hilft der Statistik, aber nicht den Mobilfunkkunden, die ja in der Regel nur mit einem der Betreiber einen Vertrag haben.“

Entschieden spricht sich Aiwanger zudem für eine Abkehr vom Versteigerungssystem der Frequenzvergaben aus: „Die bisherigen Versteigerungen brachten dem Staat viel Geld, aber keine optimale Versorgung. Eine solche Ineffizienz können wir uns nicht leisten. In Zukunft muss das Geld ohne Umwege direkt in den Ausbau fließen. Ein Ausschreibungsverfahren ist deshalb die bessere Alternative. Hier verpflichten sich die Netzbetreiber, im Gegenzug zu den Funkfrequenzen die Netze verbindlich und umfassend auszubauen.“


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