10.12.2025
Klare Fakten zum Wassergesetz: Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist gesichert!

München. Zum Bayerischen Wassergesetz kursieren aktuell bewusst falsche Behauptungen. Wir FREIE WÄHLER möchten klarstellen: Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat – und behält – klaren Vorrang.

Umweltminister Thorsten Glauber hat dazu unmissverständlich Stellung bezogen: Das Bayerische Wassergesetz stärkt die öffentliche Trinkwasserversorgung ausdrücklich. Der absolute Vorrang gegenüber allen anderen Nutzungen wird gesetzlich eindeutig festgeschrieben. Damit gibt es keinen Raum für Missverständnisse. Aussagen, die das Gegenteil behaupten und die Bevölkerung verunsichern wollen, sind falsch und unredlich.

Trinkwasser bleibt unser wichtigstes Lebensmittel – und die öffentliche Trinkwasserversorgung die Lebensader unserer Gesellschaft. Die FREIEN WÄHLER Bayern stehen klar zur kommunalen Daseinsvorsorge. Eine Privatisierung oder Kommerzialisierung von Wasser wird es in Bayern nicht geben. 

Alle Details finden Sie zum Nachlesen in den beiden angefügten PDF-Dokumenten unter zugehörige Dateien:

  • Pressemitteilung: „Glauber: Wassergesetz ist eindeutig formuliert – klarer Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung“
     
  • Faktenblatt: „Vorrang Trinkwasserversorgung“


Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Klein, Stellv. Pressesprecher
Freie Wähler Bayern, Landespressestelle
Giesinger Bahnhofplatz 8, 81539 München
Mail: presse@fw-bayern.de