06.10.2025
FREIE WÄHLER Bayern: Bund lässt Hebammen im Stich – Schiedsspruch verschärft Krise in der Geburtshilfe

Hebammen sind vor, während und nach der Geburt eines Kindes unverzichtbare Stützen für Familien. Doch ein Schiedsspruch vom April 2025 hat die ohnehin angespannte Situation der freiberuflichen Hebammen in Bayern weiter verschärft: Laut Hebammenverband drohen Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent. 

„Das ist ein Skandal! Der Bund sieht tatenlos zu, wie Beleghebammen in eine finanzielle Schieflage geraten, die viele zum Aufgeben zwingt“, kritisiert Susann Enders, Generalsekretärin FREIE WÄHLER Bayern und gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion.

München. Das bayerische Geburtshilfesystem unterscheidet sich von anderen Bundesländern – es ist traditionell stark von freiberuflichen Beleghebammen geprägt. Diese Form der Betreuung ist ein Erfolgsmodell, das nun akut bedroht ist. „Beleghebammen leisten Unverzichtbares für Frauen und Familien in einer extrem vulnerablen Lebensphase. Wenn sie im großen Stil aussteigen, droht eine Versorgungslücke, die der Bund zu verantworten hat“, sagt Enders.

Mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag haben die FREIEN WÄHLER deshalb bereits im Mai 2025 mehr finanzielle Wertschätzung und eine gerechtere Vergütung gefordert. Denn die Vergütungsverhandlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen allein in der Zuständigkeit der Selbstverwaltung auf Bundesebene – die Länder sind nicht beteiligt. „Bayern kann fördern und unterstützen, aber Berlin muss endlich liefern“, betont Enders.

Der Freistaat handelt bereits seit vielen Jahren: Seit 2018 gibt es den bayerischen Hebammenbonus von bis zu 1.000 Euro jährlich, seit 2019 eine Niederlassungsprämie von 5.000 Euro – unabhängig vom Tätigkeitsfeld. Über zehn Millionen Euro sind in den letzten Jahren bereits in die Unterstützung freiberuflicher Hebammen geflossen. Enders: „Bayern steht an der Seite seiner Hebammen – doch der Bund muss endlich Verantwortung übernehmen. Der Schiedsspruch darf nicht das Ende des Beleghebammensystems markieren.“


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