Aiwanger: "Handlungsspielräume zugunsten von Betrieben und Selbständigen voll ausschöpfen!"

18.04.2023
Corona-Soforthilfen-Rückzahlung. Aiwanger: "Niemand soll in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten!"

Die Bayerische Staatsregierung kommt Klein-Unternehmen und Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, weitestmöglich entgegen.

Hubert Aiwanger, FREIE WÄHLER Landesvorsitzender und Bayerischer Wirtschaftsminister, betont: „Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Deshalb schöpfen wir unsere Handlungsspielräume zugunsten von Betrieben und Selbständigen voll aus. Wer als Alleinstehender bis zu 25.000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient und seine Existenz gefährdet sieht, wird nichts zurückzahlen müssen.“

Aiwanger zum Prozedere: „Ab 1. Juni kann der Erlass der Rückzahlung der Corona-Hilfen online beantragt werden. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung nach klaren Kriterien, die die wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses die Rückzahlung erlässt."

Weiterhin Bestand hat die Möglichkeit zu großzügigen Ratenzahlungen über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger –, wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden kann.


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