09.12.2020
Aiwanger: „Wir lehnen Steuererhöhungen jeder Art entschieden ab – das gilt auch für die Grundsteuer C!"

Die FREIEN WÄHLER Bayern setzen sich weiter strikt gegen Steuererhöhungen in Bayern ein. Die Einführung einer neuen Baulandsteuer, der Grundsteuer C, konnten die FREIEN WÄHLER mit der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion in der Bayerischen Staatsregierung verhindern.

München. Die grundsätzliche Linie der FREIEN WÄHLER Bayern in der aktuellen Bayernkoalition ist es, keine neuen Steuern oder Steuererhöhungen einzuführen. Das gilt auch für die Grundsteuer C. Für Hubert Aiwanger ist diese Baulandsteuer eine Strafsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke. Auch wenn die Grundsteuer C formal für Kommunen nur eine Möglichkeit darstellen würde, würde es durch absehbare Nutzung wohl zu Steuererhöhung für Eigentümer unbebauter Grundstücke kommen.

Hubert Aiwanger, Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Bayern und Wirtschaftsminister, stellt klar:  „Die von Befürwortern der Grundsteuer C behauptete ,Entscheidungsfreiheit der Kommunen' ist in Wirklichkeit ein vergifteter Apfel, der wie die früheren Straßenausbaubeiträge nur Streit in die Kommunen hineinträgt und viel Bürokratie und juristische Auseinandersetzungen der Kommunen mit ihren Bürgern auslösen würde. Wir FREIEN WÄHLER haben die unseligen Straßenausbaubeiträge abgeschafft und es ist richtig, jetzt auch die Grundsteuer C zu stoppen, die überwiegend von den selben Personen gefordert wird, die auch die Straßenausbaubeiträge beibehalten wollten. Ich bin dagegen, das Eigentum immer stärker zu belasten und Grundbesitzer in ein schiefes Licht zu rücken. Wir haben uns immer und erfolgreich für gute finanzielle Kompensationen für die Kommunen eingesetzt. Mit einer streitanfälligen Grundsteuer C wäre den Kommunen nicht geholfen, weder finanziell noch in Bezug auf Baulandmobilisierung.“

Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, begründete bereits: „Wir haben die Einführung der Grundsteuer C in Bayern verhindert, weil wir weder für Kommunen noch für Grundstücksbesitzer Vorteile erkennen können. Die Steuer hätte keine Lenkungswirkung, da der Hebesatz gar nicht so weit erhöht werden kann, um Grundstücksspekulanten zu beeindrucken. Beim derzeitigen Wertzuwachs wird schließlich niemand wegen weniger hundert Euro zusätzlicher Grundsteuer sein Grundstück verkaufen. Deshalb würden unseren Städten und Gemeinden im Ergebnis auch nicht mehr Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Bayerns Wirtschaft aber bekäme die neue Strafsteuer gerade in der Corona-Krise extrem zu spüren.“

Die FREIEN WÄHLER weisen auf die augenscheinlich negativen Auswirkungen dieser Steuer hin und stehen weiterhin für die Kommunen ein.


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