30.07.2024
Aiwanger begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts – „Es braucht die FREIEN WÄHLER als koalitionsfähige bürgerliche Partei im Bundestag!“
München. Hubert Aiwanger, Landes- und Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER, sagt: „Ich halte das Urteil für vernünftig, dass eine Partei mit drei Direktmandaten weiterhin in den Bundestag kommt, selbst wenn sie nicht 5 Prozent der Stimmen erhält. Der Vorstoß der Ampel war ein undemokratischer Rohrkrepierer.
Wir kämpfen als FREIE WÄHLER für den Einzug in den Bundestag, um endlich eine weitere koalitionsfähige bürgerliche Partei reinzubringen für eine bürgerliche Koalition aus Union, FREIEN WÄHLERN und FDP. Schwarz-Grün oder Schwarz-Wagenknecht wäre ein ähnliches Desaster wie die Ampel. Wir brauchen im Bund eine ähnliche Konstellation wie in Bayern, ohne Rot-Grün, gegebenenfalls mit der FDP.
Enttäuschte Wähler müssen in der politischen Mitte eine Koalitionsoption haben, um nicht AfD zu wählen, was die Regierungsbeteiligung der Grünen zementiert.“
"Enttäuschte Wähler müssen in der politischen Mitte eine Koalitionsoption haben, um nicht AfD zu wählen, was die Regierungsbeteiligung der Grünen zementiert.“ -Hubert Aiwanger
Susann Enders, Generalsekretärin FREIE WÄHLER Bayern, sagt: „Die Chance für die FREIEN WÄHLER, mit drei Direktmandaten durch die Grundmandatsklausel in den Bundestag einzuziehen, ist realistisch.
Daher können wir durch das Urteil motiviert und positiv nach vorne schauen, unser Ziel ist und bleibt der Einzug in den Bundestag und die Beteiligung an einer bürgerlichen Bundesregierung. Damit ist auch klar: Keine Stimme an die FREIEN WÄHLER ist verloren. Natürlich bleibt das große Ziel, dass die 5-Prozent-Hürde überschritten wird.
Die chaotischen Berliner Verhältnisse müssen ein Ende finden, das geht nur mit den FREIEN WÄHLERN in der Regierung.“
Pressekontakt:
Christoph R. J. Hollender, Leiter Presse und Kommunikation
Freie Wähler Bayern, Landespressestelle
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