Aber sicher! Ab 1. April müssen Eltern mit Kindergartenkindern 100 Euro weniger zahlen - und zwar im Monat.

28.02.2019
Ab 1. April: Kindergarten weitgehend beitragsfrei!

Aber sicher! Der 1. April steht. Dank FREIER WÄHLER werden Eltern mit Kindergartenkindern deutlich finanziell entlastet.

Dank der FREIEN WÄHLER werden in Zukunft Eltern mit Kindergartenkindern und Eltern, die ihre Kindern in einer Krippe und Tageseinrichtung betreuen lassen, deutlich finanziell entlastet. So steht definitiv fest, dass ab dem 1. April 2019  Eltern mit Kindergartenkindern 100 Euro im Monat weniger Betreuungskosten zahlen müssen. Genauer gesagt: Für Eltern ermäßigt sich der Beitrag um 100 Euro im Monat ab September des Jahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert, bis zur Einschulung.


✔️ Ab 1. April 2019
✔️ 100 Euro für Eltern mit Kindergartenkindern 
✔️ Eltern müssen keinen Antrag stellen (in diesem Jahr)
✔️ Entlastung erfolgt automatisch
✔️ Kommunen/Träger d. Einrichtungen werden informiert


Das wurde im Koalitionsvertrag vereinbart

"Wir weiten die Kostenfreiheit der Kinderbetreuung in Bayern deutlich spürbar aus und entlasten Bayerns Eltern. Wir stellen künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei, indem wir in gleicher Weise auch für das erste und zweite Kindergartenjahr monatlich 100 Euro pro Kind gewähren. Ab dem zweiten Lebensjahr wollen wir ab dem Jahr 2020 ebenfalls monatlich 100 Euro pro Kind zweckgebunden an Eltern gewähren, die tatsächlich Kinderbetreuungsbeiträge mindestens in dieser Höhe (etwa für Krippe und Tagesbetreuung) zahlen. Die Auszahlung erfolgt zentral durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales bei Vorlage eines Nachweises der Einrichtung über die Inanspruchnahme der Krippen- oder Tagesbetreuung." 


➡️ Die gesetzlichen Voraussetzungen

Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes (2019/2020) durch den Bayerischen Landtag, wurde auch die weitgehende Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung beschlossen. Die Einführung soll zum 1. April 2019 stattfinden.  Damit das reibungslos funktioniert, werden Kommunen und Träger der Kindertageseinrichtungen über die Gesetzesänderung  informiert. 

➡️ Was heißt das für die Träger und Einrichtungen?

Für Kommunen und Träger der Einrichtungen, also der Kindergärten z.B., heißt das, die Gebühren bzw. die Elternbeiträge in Höhe des Zuschussbetrages von 100 Euro zu reduzieren.

➡️ Was müssen Eltern tun? 

Eltern müssen in diesem Jahr (2019) nichts machen. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Entlastung erfolgt für sie automatisch. Ein Beispiel: Hat eine Familie bisher 50 Euro im Monat für die Betreuung ihres Kindergartenkindes bezahlt, wird es ab 1. April kostenlos. 

Dank FREIER WÄHLER können sich Eltern und Kinder in Bayern in Zukunft richtig freuen!