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Verschiedenes
1. Schichtdienstausgleich
Entgegen aller Wahlversprechen hat der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber nach der gewonnenen Wahl die 42-Stunden-Woche für Beamte in Bayern eingeführt. Dadurch fielen alleine im Schichtdienst 11 Freischichten weg. Diese waren jedoch unbedingtes Muss, um den enorm belasteten BeamtenInnen die Freizeiten zu gewähren, die für eine Regeneration und Erhaltung der Gesundheit erforderlich waren.
Der jetzt von der Staatsregierung gemeinsam mit der CSU-Landtagsfraktion beschlossene Ausgleich der entfallenen Freischichten durch 2 zusätzlich freie Tage ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber keinesfalls das Endergebnis darstellen. Nicht nachzuvollziehen ist, dass 2007 und 2008 jeweils ein Zusatztag gewährt wird.
Das was von der CSU in Anbetracht der Wahlen 2008 jetzt an scheinbaren Vergünstigungen versprochen wird, ist nicht mehr als "Wahlkampfschmiere", sozusagen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nicht nachzuvollziehen ist, dass der Wechselschichtdienst wieder einmal nicht berücksichtigt wurde. Dieser ist oftmals den gleichen Belastungen ausgesetzt wie der Schichtdienst, erfährt aber im Gegensatz zu diesem nicht der gleichen Behandlung.
Bekommt der Schichtdienstleistende bereits bei 110 Nachtdienststunden einen Tag Sonderurlaub, steht dieser dem Wechselschichtleistenden erst ab 150 Nachtdienststunden zu. Von den oben genannten zwei zusätzlichen Freitagen als Ausgleich zu den Mehrbelastungen der 42-Stunden-Woche ganz zu schweigen.
42 Stunden wöchentlich bei gleicher Bezahlung bedeutet einen real messbaren Einkommensverlust. Dieser kann auch nicht durch eine bereits vollzogene Einmalzahlung von nicht einmal 300 Euro kompensiert werden. Diese "Abzocke" seitens des Staates, der sich seiner so herausragenden Polizei rühmt, ist ein Schlag ins Gesicht aller Beamten.
Forderung der FW:
Wir fordern einen Ausgleich für alle Schicht- und Wechselschichtleistenden Beamten, der weit über das Angebot der Staatsregierung hinausgeht. Mindestens vier zusätzliche Freitage und eine angemessene Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulage entspricht unserer Vorstellung nach einer fairen Behandlung der Beamten.
2. Mehrwertsteuererhöhung
Die ab 2007 eintretende Erhöhung der MWSt von 16% auf 19% gilt natürlich auch für Beamte. Ebenso wie Selbstständige, Rentner und Arbeitslose partizipieren die Beamten aber nicht von der im Gegenzug geplanten Senkung der Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (6,5% auf 4,5%). Im Hinblick auf die Umsatzsteuerreform, in die die MwSt-Erhöhung aller Voraussicht nach einfließen soll, bedeutet das, dass die o.g. Personenkreise die Entlastung der Konzerne und dadurch deren Gewinnerhöhung mitfinanzieren.
Wir sind der Meinung, dass die MwSt-Erhöhung die Berufsgruppe der Beamten finanziell einseitig benachteiligt, weil diese nicht von der Senkung der Arbeitnehmerbeiträge profitieren.
Forderung der FW:
Wir fordern einen finanziellen Ausgleich, der die den Beamten entstehenden Mehrkosten deckt. Eine einseitige Benachteiligung ist nicht hinnehmbar und verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.
3. Bekleidungsgeld
Seit Jahren ist der Bekleidungszuschuss, den Polizeibeamte für die Anschaffung ihrer Dienstkleidung benötigen, auf dem gleichen Stand eingefroren, während dessen der zentrale Einkleider wiederholt die Preise erhöht hat. Dies führt dazu, dass Beamte immer mehr aus eigener Tasche beisteuern müssen.
Forderung der FW:
Wir setzen uns ein für eine dynamische Anpassung des Bekleidungsgeldzuschusses an die Preisentwicklung des Ausstatters.
