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Föderalismusreform Bund/Länder
1. Besoldungsrecht
Kernaussage:
Die Föderalismusreform des Bundes und der Länder wird sich massiv auf den Bereich der Polizei auswirken. Insbesondere das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht steht künftig unter der weitgehendenden Autonomie der Bundesländer. Es droht die Gefahr, dass - abhängig von der jeweiligen Finanzsituation der Bundesländer ("je nach Kassenlage") - für die gleiche Ausbildung, die gleiche Tätigkeit und die abstrakt gleichen Berufsrisiken eine unterschiedliche Besoldung erfolgt und verschiedene Laufbahnchancen (abhängig auch von der Dienstpostenausweisung) bestehen. Es droht - wie in der Vergangenheit - ein Besoldungstourismus. Hier ausgebildet (auf Kosten eines Bundeslandes) und dort bezahlt (in einem Bundesland mit mehr Berufschancen)? Schon jetzt arbeiten viele BeamtenInnen aus den neuen Bundesländern weitab der Heimat in benachbarten alten Bundesländern, weil dort nicht nur die Besoldung höher sondern auch die Berufschancen größer sind. So droht ein "Ausbluten" in demographischer Hinsicht aber auch ein Mangel an qualifizierten Kräften in den neuen Bundesländern. Gerade hier ist es jedoch erforderlich, mit einer jungen, hochqualifizierten und motivierten Polizei den gesellschaftlichen Grundsatzauftrag zu erfüllen.
Ein rigoroser Einsparkurs, wie ihn die Bayerische Staatsregierung seit geraumer Zeit fährt, führt nicht nur zu einer großen Frustration bei den BeamtenInnen, sondern läuft auch der Propaganda des Innenministers Dr. Beckstein "wir haben die beste Polizei, die höchsten Aufklärungsquoten und die größte Sicherheit" zuwider.
42 Wochenarbeitsstunden bei gleicher Bezahlung ist ein realer Einkommensverlust, der gerade den unteren Diensträngen arg zu schaffen macht. Es ist zu befürchten, dass auch Bayern unter Berufung auf die unabhängige Gesetzgebungskompetenz vor weiteren Einschnitten bei Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrecht nicht halt macht und sich auf Kosten seiner nach wie vor leistungswilligen BeamtenInnen saniert.
Leitlinie der FW:
Die FW Bayern setzen sich ein für eine dem Berufsbild Polizei angemessene, sich an allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen orientierende einheitliche Ausbildung und Bezahlung ein und fordern weitgehend gleiche Berufschancen innerhalb der Polizeien der Länder und des Bundes. Wir bekennen uns zum Berufsbeamtentum in den Kernbereichen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben. Das Berufsbeamtentum ist ein zuverlässiger Garant für die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit. Gerade das Dienst- und Treueverhältnis des Beamtentums steht für die verlässliche Leistungsbereitschaft unabhängig und weitab infiltrierender und kontraproduktiver Tendenzen in anderen Berufssparten.
Gerade deshalb muss im Hinblick auf die in Artikel 33 des Grundgesetzes verankerten "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" der Staat jede Bestrebung unterlassen, abweichend vom bisherigen Prinzip der Bewertung und Besoldung des Beamten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine Bezahlung nach Kassenlage vorzunehmen.
Wer für eine moderne, leistungsstarke und motivierte Polizei steht, muss sich uneingeschränkt zu dieser bekennen. Besoldung, Aufstiegschancen und Versorgung dürfen sich nicht an temporären Konjunkturschwankungen orientieren, sondern müssen ebenso verlässlich und berechenbar sein wie dies seit jeher die BeamtenInnen der Länder und des Bundes sind.
2. Laufbahnrecht
Kernaussagen:
Rund 4.000 Polizeibeamte sitzen in der Warteschleife zur Beförderung fest. So warten insbesondere im mittleren Polizeivollzugsdienst sehr viele Polizeiobermeister auf ihre längst überfällige Beförderung nach A 9 zum Polizeihauptmeister. Ebenso wird es immer problematischer, eine prüfungsfreie ( § 14 LbV-Pol) Beförderung nach A 10 - Polizeioberkommissar bzw. A 11 - Polizeihauptkommissar zu erreichen. Das gleiche gilt für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in den Besoldungsbereichen A 12 und A 13. Gerade hier warten viele Beamte trotz formeller Erfüllung der Kriterien (Rangzahl) auf eine Beförderung. Dies ist insbesondere auf zu wenige Dienstpostenausweisungen zurückzuführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Beamter, der die rangzahlmäßigen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt, mangels ausgewiesener Dienstposten nicht befördert werden kann.
Im Vergleich mit der Verwaltung liegt der Anteil des höheren Dienstes in der Sparte Polizei in Bayern unter dem Durchschnitt. Den wachsenden Anforderungen im Hinblick auf betriebswirtschaftliches Denken und humankapitalorientiertes Management kann nur mit entsprechend qualifizierten Führungskräften begegnet werden. Dazu braucht es entsprechend vieler BeamteInnen im höheren Polizeivollzugsdienst.
Als Beurteilungskriterien wurden bislang die Eignung, Befähigung und die fachliche Leistung der Beamten herangezogen. Die Einführung zusätzlicher Leistungskomponenten birgt Gefahren in sich. Wenn schon das jetzige Beurteilungswesen beeinflusst durch Quotenvorgaben und die Subjektivität des Beurteilers nicht fehlerfrei und völlig gerecht ist, wie sollen dann weitere Leistungsparameter nach rein objektiven Gesichtspunkten betrachtet werden können? Wie ist Leistung im Quervergleich der unterschiedlichen Aufgabenbereiche des Polizeiberufes objektiv mess- und vergleichbar? Nur dann, wenn man es schafft, gerechte Leistungsparameter einzuführen. Nur hat man die bislang nicht definiert.
Es ist richtig, dass auch künftig kontinuierlich gute Leistung belohnt werden muss, genauso wie im Umkehrschluss fehlende Leistung nicht durch automatische Beförderung nach Ablauf einer Standardwartezeit honoriert werden kann. Ein völliger Wegfall sozialer Komponenten ist der falsche Weg. Ein Familienvater, der neben seinem Beruf sich auch noch um mehrere Kinder kümmern muss, hat nicht auf die gleiche Weise den Kopf frei und kommt nicht so ausgeruht und energiestrotzend zum Dienst wie ein Beamter, der Single ist und sich nur um sich kümmern muss.
Leitlinie der FW:
Die FW fordern, dass jeder leistungswillige- und fähige Beamte in angemessener Zeit das laufbahnspezifische Höchstamt erreichen muss. Das bedingt die Ausweisung entsprechender Dienstposten und die Aufhebung der Beförderungsstaus. Gute Leistung muss auch künftig durch Laufbahn-Perspektiven und adäquate Besoldung honoriert werden. Das bisherige Beurteilungswesen ist nicht fehlerfrei, jedoch gibt es kein besseres. Die Einführung zusätzlicher Leistungskomponenten und -parameter wird kritisch betrachtet, müssten diese doch die unterschiedlichsten Ausrichtungen des Polizeiberufes objektiv berücksichtigen.
Der Anteil des höheren Polizeivollzugsdienstes muss der Quote des höheren Dienstes in der Verwaltung angepasst werden.
