Seiteninhalt
Hausarztversorgung in Bayern
Die hausärztliche wohnortnahe Versorgung kranker Menschen darf nicht sterben!
Besonders wichtig für den Flächenstaat Bayern: der Hausbesuch bettlägriger Patienten muss weiterhin möglich sein. Der wohnortnahe Hausarzt ist wichtiger Bestandteil der Infrastruktur, besonders im ländlichen Raum, er ist auch hier zu stärken und zu unterstützen.
Die heutige Situation ist, besonders nach der missglückten "Gesundheitsreform", völlig unzureichend. Perspektivlosigkeit, insbesondere für junge Ärzte, ist Realität. Kennzeichen sind eine jetzt schon überalterte Hausärzteschaft, geringe Bereitschaft zur Neuniederlassung junger Kollegen im ländlichen Raum bzw. zur Übernahme bestehender Praxen.
Folge ist, dass immer weniger Hausärzte immer mehr Patienten in einem budgetierten System (!!!) behandeln müssen, zudem immer weitere Weg fahren müssen, um lebensbedrohliche Erkrankungen zu behandeln, bei denen jede Minute zählt und es oft lebensrettend ist, wenn ein Arzt schnell vor Ort ist (z.B. Herzinfarkt, Gehirnschlag), und das ist bei den langen Anfahrtswegen schier unmöglich zu schaffen! Dieser Zustand ist menschenunwürdig.
Der Hausarzt muss eine voll funktionstüchtige Praxis bereitstellen und vorhalten, bei ständig steigenden Fixkosten und sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig überbordender Bürokratie und einer fast 24-stündigen Bereitschaft, im Notfall helfen zu können.
Insbesondere der Hausarzt ist ein lebenslanger Begleiter für alle Bevölkerungsschichten; er ist Mediziner und Seelentröster in einer Person. Im letzten Lebensabschnitt ist er sehr oft der Begleiter leidender und sterbender Menschen.
Was ist zu tun?
- Zur Stärkung des ländlichen Raums gehört unbedingt die Unterstützung der hausärztlichen medizinischen Versorgung bei einer angemessenen Facharztversorgung.
- Die völlig unbefriedigende Bezahlung ist zu beseitigen, insbesondere bei den Hausärzten. Für alle Kassenarten muss eine auskömmliche Honorierung sichergestellt sein, ohne ein Budget, bei festgelegten Euro-Beträgen (also ohne floatenden Punktwert!). Das Erkrankungsrisiko muss wieder der tragen, der dafür zuständig ist, nämlich die Krankenversicherung und nicht mehr derjenige, der die Erkrankungen behandelt (also der Arzt).
- Die Verzahnung von stationärer, fachärztlicher und hausärztlicher Behandlung ist zu verbessern und zu stärken. Die einzelnen Gebiete dürfen nicht gegeneinander ausgespielt oder von einzelnen Gruppen dominiert werden.
- Alle niedergelassenen Ärzte mit einer Praxis vor Ort müssen eine Perspektive haben und dürfen nicht gegenüber "Polikliniken", "MVZ", u.ä. benachteiligt werden. Die kommunalen Krankenhäuser müssen eine gesellschaftspolitische Grundaufgabe bleiben und dürfen allenfalls in Einzelfällen privatisiert werden.
