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24. Oktober 2011
Rede von Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, MdL, im Plenum am 20.10.2011 zur Regierungserklärung „Gesundheitspolitik in Bayern“
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Nachdem der Kollege Vetter bereits ausgeführt hat, an welchen Stellen im Gesundheitswesen noch Handlungsbedarf für die Staatsregierung besteht, möchte ich nun auch so fair sein und Ihnen in der gebotenen Kürze eine Handlungsmöglichkeit aufzeigen: Die Soziale Gesundheitsversicherung, das Konzept der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion für ein neues Gesundheitssystem.
Das derzeitige Gesundheitssystem wird seiner Aufgabe, die medizinische Versorgung aller Bürger zu sichern, nicht mehr gerecht. Die Dualität von GKV und PKV ist nicht länger zeitgemäß. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen und deren Leistungsumfang nimmt ab. Gleichzeitig wird den Ärzten ein unüberschaubarer Berg an Bürokratie aufgebürdet, wofür sie noch nicht einmal eine leistungsgerechte Honorierung erhalten. Die logisch zwingende Konsequenz ist: Ein grundlegend neues Gesundheitssystem – die Soziale Gesundheitsversicherung.
Ein solches Konzept kann nur erarbeiten, wer frei von den Einflüssen der Lobbyarbeit und nicht damit beschäftigt ist, sich für Fehlentscheidungen in der Vergangenheit zu rechtfertigen!
Die neue Soziale Gesundheitsversicherung – der Name ist Programm - wird von einer Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner Deutschlands geprägt. Nur so kann gewährleistet werden, dass wirklich jeder Bürger die erforderliche medizinische Versorgung erhält.
Es besteht Wahlfreiheit für die Versicherten, bei welcher Krankenversicherung sie sich versichern wollen. Diese Wahlmöglichkeit erstreckt sich auf alle Krankenversicherungen. Deshalb wird die Pflichtversicherungsgrenze aufgehoben. Jeder kann selbst entscheiden, ob er sich bei einer öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Krankenversicherung versichern möchte. Öffentlich-rechtliche Krankenkassen stehen also gleichberechtigt neben privatrechtlichen Unternehmen. Keine derzeit bestehende Krankenversicherung muss geschlossen oder umgewandelt werden.
Die Aufhebung der Pflichtversicherungsgrenze hat für die Versicherten den Vorteil, dass sich zwischen allen Versicherungen ein Wettbewerb um die Versicherten entwickeln wird. Dieser war bislang gerade in der PKV sehr beschränkt und zwischen GKV und PKV höchstens bei den Zusatzversicherungen existent.
Für die privaten Krankenversicherungen eröffnet sich ein neuer Markt. Sie können sich um alle bislang in der GKV versicherten Bürger bemühen und für Sonderleistungen Zusatzversicherungen anbieten.
Ebenso profitieren die gesetzlichen Krankenversicherungen, die zum einen bislang privat Versicherte aufnehmen und ebenfalls verstärkt Zusatzversicherungen anbieten können.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine neue „Ethikkommission“ unter maßgeblicher Beteiligung von Patienten hat hierbei wesentlichen Einfluss.Die Finanzierung der Sozialen Gesundheitsversicherung erfolgt über Beiträge, die einkommensabhängig gestuft werden. Die sog. versicherungsfremden, aber politisch gewollten Leistungen (z.B. Beiträge für Kinder und Jugendliche), werden außerhalb des Gesundheitsversicherungssystems durch Steuern finanziert.
Eine Umstellung der Umlagefinanzierung auf ein System der Kapitaldeckung ist aufgrund der Ausweitung der Einnahmenbasis auf alle Einwohner nicht erforderlich.
Die soziale Gesundheitsversicherung wird grundsätzlich durch ein System der modifizierten Kostenerstattung geprägt.
Die Versicherten erhalten nach ihrem Arztbesuch von diesem eine Rechnung, so dass für sie der wirtschaftliche Wert der Behandlung klar ersichtlich ist und auch eine Schlüssigkeitskontrolle stattfinden kann. Diese reichen sie zur Erstattung bei ihrer Krankenversicherung ein. Menschen, die nicht in der Lage sind, eine Rechnung zu prüfen oder zu begleichen und auf Erstattung durch die Versicherung zu warten, vereinbaren mit ihrer Versicherung die direkte Zahlung der Krankenversicherung an den Arzt. Der Arzt schickt die Rechnung in diesem Fall an die Krankenversicherung und in Kopie an den Versicherten. So wird dies derzeit auch bei den privaten Krankenversicherungen im Bereich der Krankenhausleistungen problemlos gehandhabt.
Der Gesundheitsfonds ist nicht notwendig und wird abgeschafft.
Für die Versorgung der Versicherten stehen niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie ihre Gemeinschaften und Krankenhäuser (zweifache Facharztschiene) zur Verfügung, aber auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in ärztlicher Leitung und ärztlicher Trägerschaft. Dagegen soll es in diesem Bereich keine Investmentgesellschaften geben (keine „Amerikanisierung“). Die Versicherten suchen sich ihre Ärzte selbstverständlich frei aus.
So sieht eine Handlungsmöglichkeit aus. Für ein derartiges System sollte Bayern sich im Bund stark machen – zugunsten der Bürgerinnen und Bürger!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!



