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30. Oktober 2006

Büchergeld in der Praxis:

Presseerklärung der Freien Wähler Gunzenhausen

Im AB vom 28. Oktober 2006 nimmt der CSU-Landtagsabgeordnete aus Weißenburg zum Büchergeld Stellung und spricht sogar von einer „Falschbehauptung“. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger ihre eigene Meinung bilden, darf ich folgende Fakten zum Büchergeld feststellen.

Vorbemerkung: Die Schulbücher, welche vor dem 1. August 2005 angeschafft wurden, hat der Steuerzahler bereits finanziert

In dem mit 1. August 2005 eingeführten Gesetz  „Büchergeld“ steht: „Zur Finanzierung der Kosten der Lehrmittelfreiheit von den Schülern als Eigenbeteiligung für die Beschaffung von Schulbüchern: ..an Grundschulen 20 Euro, an Hauptschulen usw. 40 Euro erhoben.

Im Anschreiben der Schulen  zur Erhebung des Büchergeldes finden man den Satz: „..aktuelle und gut erhaltene  Bücher sind unerlässlich für den schulischen Erfolg!“

Im Schreiben der Stadt Gunzenhausen  vom 26. Okt. 2005 wird der FW-Fraktion auf Anfrage mitgeteilt,  dass in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt 16,27 Euro Ausgaben pro Jahr für einen Schüler der Grundschule sowie 16,85 Euro Ausgaben pro Jahr für einen Schüler der Hauptschule für die Lernmittelfreiheit anfielen. Die Summe der Ausgaben waren für die Grundschulen ca. 12.200 Euro pro Jahr und für die Hauptschule ca. 10.650 Euro pro Jahr, insgesamt 22.850 Euro . Nach Abzug der staatlichen Förderung mussten von der Stadt Gunzenhausen ca. 6000 Euro für die Lehrmittelfreiheit aufgebracht werden.

Nach den vorliegenden Schülerzahlen (im Durchschnitt 751 an der Grundschule, 632 an der Hauptschule) müssten durch Erhebung von Büchergeld nun ca. 15.000 Euro für die Grundschulen und ca. 25.200 Euro für die Hauptschule vorhanden sein, also insgesamt 40.200 Euro pro Schuljahr. Zusätzlich muss die Kommune 2 Euro pro Schüler zuschießen und das Land (einmalig) 4 Euro pro Schüler, insgesamt 8298 Euro . Insgesamt stehen somit ca. 50.000 Euro pro Jahr für die Anschaffung neuer Bücher zur Verfügung.

Die Vorlage einer genaueren Abrechnung hat die FW-Fraktion mit Schreiben vom 10.10.2006 an die Stadtverwaltung beantragt.

Nach Mitteilung der Stadtverwaltung fielen ca. 330 Stunden an Verwaltungsarbeit an. Mit einem Stundensatz von 30 Euro sind dies 9.900 Euro Verwaltungskosten. Diese Mittel fallen jährlich an. Einschließlich der 2 Euro pro Schüler und Jahr wird die Stadt Gunzenhausen mit 12.666 Euro pro Jahr in Zukunft belastet werden.

Für den Städtetag und für die FW-Fraktion muss der Freistaat der Stadt Gunzenhausen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach dem Konnexitätsprinzip („wer bestellt, muss bezahlen") in vollem Umfang ersetzen. Ganz abgesehen davon, dass es nicht zu vertreten ist, für das Verwalten (ohne Einsammeln) von ca. 40.000 Euro   die oben genannte Summe von 9.900 Euro an Verwaltungskosten zu verschwenden!

Wie sagte doch der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Joachim Hermann vor wenigen Tagen in die Muhr am See zum Thema Überbürokratisierung unter großem Beifall der Anwesenden:

„Wir dürfen aber nicht nur mit dem Finger nach Brüssel und Berlin zeigen, sondern müssen auch vor unserer eigenen Haustür in München kehren, um die selbst produzierte Überbürokratisierung zu stoppen.“  (AB 20.10.2006)

Auch Herr Wägemann sollte erst einmal die Zahlen vor Ort prüfen, bevor er der FW-Fraktion „Falschmeldungen“ öffentlich vorwirft!

Und die CSU-Verantwortlichen in München sollten nicht Wasser predigen und selbst Wein trinken! Das Gesetz „Büchergeld“ ist ein „bürokratisches Monster“,  „handwerklicher Murks“ in seiner Durchführung und die von den Schülern eingesammelten Gelder sind zu hoch und führen zur Verschwendung. Das Gesetz  "Büchergeld" gehört abgeschafft!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Winter

Fraktion der Freien Wähler in Gunzenhausen

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