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16. Oktober 2006

Das Büchergeld bleibt ein bürokratisches Monster:

Auch nach einem Jahr der Einführung:

Der Ortsverband Gunzenhausen der FREIEN WÄHLER befasste sich auf seiner letzten Sitzung mit den Auswirkungen des vor einem Jahr eingeführten Büchergeldes. Die Freien Wähler sehen sich darin bestätigt, dass das Büchergeldgesetz in der vorliegenden Form abgeschafft gehört.

„Schon im ersten Jahr der Erhebung ist festzustellen, dass damit ein immens hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, der in keinem Verhältnis zu dem Büchergeld in Höhe von 20 bzw. 40 Euro steht“, stellte der FW-Ortsverbandsvorsitzende  Dr. Sattler fest und führte weiter aus: „Mit dem Büchergeld wird den Eltern mehr Geld abgenommen, als man für eine bedarfsgerechte Anschaffung von Schulbüchern  benötigt“. Ähnliches hat der CSU-Bürgermeister von Pfarrkirchen, Georg Riedl, herausgefunden. Seinen Berechnungen zufolge hatte das Land Bayern vor Einführung des Büchergeldes knapp 21 Millionen an Zuschüssen für Schulbücher aufgebracht. Hinzu kamen rund 6 Millionen Euro von den Kommunen. Das macht insgesamt eine Summe von 27 bis 28 Millionen Euro. Rechnet man  das von den Eltern gezahlte Büchergeld zusammen, so kommt man auf 55,6 Millionen Euro. Das Kultusministerium nimmt also rund das Doppelte von dem ein, was es bisher für Bücher ausgegeben hat.

Hierzu erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums in einer Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Rundfunk:

"Die erwarteten Einnahmen aus dem Büchergeld liegen tatsächlich höher als die Ausgaben des vergangenen Jahres. Allerdings sollen in Zukunft häufiger neue Schulbücher angeschafft werden, um für zeitgemäßere Unterrichtsmaterialien zu sorgen……"

Aus Durchschnittswerten, die das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung im Jahr 2001 errechnet hat, geht ebenfalls hervor, dass das Büchergeld den tatsächlichen Lernmittelaufwand je Schüler um das Vierfache übersteigt.

Auch wenn man einen Erneuerungsturnus von 6 Jahren zugrunde legen würde, würden die Einnahmen des Büchergeldes den zu erwartenden Beschaffungsaufwand um ein Vielfaches übersteigen. Da das Büchergeld aber als zweckgebundene Abgabe nur zur Beschaffung von Schulbüchern verwendet werden darf, müssten Bücher, die sich in einem einwandfreien zustand befinden wieder erneuert werden um das eingenommene Geld zu verbrauchen. Dies kann aber nicht dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechen.

In der Diskussion wurde auch auf eine Popularklage von 20 Bürgerinnen und Bürger beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof hingewiesen, die  seit November 2005 anhängig ist. U.a. führen die Kläger darin aus:  “Eine Gebührenregelung müsse erforderlich und verhältnismäßig sein. Nichtsteuerliche Gebühren, die den zugrundeliegenden Kostenaufwand bei weitem überschreiten, greifen als verdeckte Steuer auch unzulässigerweise in den steuerlichen Kompetenzbereich des Bundes ein“.

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof steht noch aus.

Auch  für Stadt- und Kreisrat Dr. Werner Winter ist und bleibt das Büchergeldgesetz ein „bürokratisches Monster“ und widerspricht dem Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit den Geldern der Bürger: ein „Gesetz zum Geldverschwenden“, das „eingestampft“ gehört. Über seine als Privatmann  im April 2006 beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereichte Klage, ist noch nicht entschieden. Die Entscheidung über seine Klage wurde bis zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München zurückgestellt.

Die Freien Wähler raten deshalb das Büchergeld im neuen Schuljahr nur unter Vorbehalt der anstehenden Entscheidungen der Gerichte zu zahlen, damit die Eltern  gegebenenfalls Anspruch auf Rückerstattung haben.

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